21.01.2010

Schleichwerbung online

Die Grundregel der Offline-PR, den Absender der Maßnahme offenzulegen, solle auch für das Internet gelten. Konkret hieße das, dass Blogger in Zukunft offenlegen müssten, wenn sie gegen Geld positive Produktbesprechungen in Blogs und Foren veröffentlichten, berichtet "wuv". Aufrufe zum verdeckten Auftreten im Internet, etwa von Verbänden an ihre Mitglieder oder von Agenturen an ihre Kunden, sollten ebenfalls geächtet werden. Auch anonyme Leserbriefe oder Postings im Auftrag von Kunden fielen unter diese Regel.

Virale Mysterykampagnen, die den wahren Absender erst nach einer bestimmten Teaser-Phase aufdeckten, sollten davon hingegen nicht betroffen sein.

"Die Regelungen sollen Verstöße gegen die Absenderklarheit ahnden, aber auch pragmatisch die positiv gelebte Wirklichkeit im Internet berücksichtigen", so Güttler. Eine Kontrolle aller Vorgänge im Internet sei in der Praxis zwar kaum möglich – gerade für Agenturen dürfte aber die Sanktion in Form einer öffentlichen Mahnung intransparentes Verhalten zügeln.

Der Deutsche Rat für PR (DRPR) hat den Entwurf seinen Mitgliedern zur Abstimmung im Rahmen der Mitgliederversammlung Ende Februar vorgelegt.